- Verteilen den erhaltenen Gewinn nicht unter den Teilnehmern. - Gemeinnützige Zwecke; - DieTätigkeit ist auf die Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder moralischem Gebiet ausgerichtet.
"- Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro betragen; - notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich; - Anmeldung der GmbH beim Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister erforderlich; - Bilanzierungs- und Berichtspflichten (ein Jahresabschluss) - Berichte müssen aufgestellt und veröffentlicht werden. Eine Einschränkung der Veröffentlichungspflicht findet bei kleinen und mittelgroßen GmbHs statt. - Der Jahresabschluss muss ggf. durch einen Abschlussprüfer geprüft werden, was von der Größe der GmbH abhängt; - Das Gesellschaftsvermögen kann nicht vorbehaltslos an die Gesellschafter ausgezahlt werden. "
"- Mindestkapitaleinsatz 1 Euro; - Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern nur eine Ausprägung der GmbH; - notarielle Beurkundung erforderlich; - Anmeldungen beim Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister erforderlich; - Bilanz- und Publizitätspflicht besteht. Veröffentlichungspflicht kann eingeschränkt sein; - In der Jahresbilanz wird zu einer gesetzlichen Rücklagenbildung gezwungen (sog. Zwangsthesaurierung). Inwiefern sich dies mit der Verfolgung sozialer Zwecke (insb. mit dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts) verträgt, ist problematisch und durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt."
- Mindestkapital beträgt 50.000 Euro; - notarielle Beurkundung der Satzung erforderlich; - Anmeldung beim Gericht zur Eintragung ins Handelsregister erforderlich; - Bestellung eines Aufsichtsrates erforderlich, welcher insb. die Befugnis zur Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes hat; - umfangreiche Bilanzierungspflichten und erhöhte Anforderungen an die Publizität, wobei für kleine und mittlere AGs eine eingeschränkte Veröffentlichungspflicht besteht.
- Registereintragung erforderlich; - Pflichten hinsichtlich der Rechnungslegung und Prüfung; - Die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Vereinsvorstände; - Zur Gründung eines Vereins eine Mitgliederzahl von 7 Personen erforderlich.
"- Staatliche Anerkennung erforderlich; - Die Stiftung unterliegt staatlicher Aufsicht (auch bei ihren laufenden Geschäften); - Publizitätspflicht nur gegenüber den staatlichen Aufsichtsbehörden; - Die Stiftung kann aber zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet sein."